Unter dem Begriff der sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) versteht man allgemein Institutionen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öff entlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Zum Schutz Kritischer Infrastrukturen vor physischen Bedrohungen hat das Bundesministerium des Innern zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundeskriminalamt und Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft ein Konzept erarbeitet. Ziel dieses Basisschutzkonzeptes ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen gegenüber terroristischen Anschlägen und kriminellen Handlungen, aber auch gegenüber Naturkatastrophen oder Unfällen.
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