Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsunfall
Die wohl wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle zu verhüten. Tritt doch ein Arbeitsunfall ein, dann haben die Unfallversicherungsträger die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die betroffenen Versicherten und deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII).
Seiten 575 - 580
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