Arbeitsschutz für ausländische Mitarbeiter
Egal ob auf Baustellen, in Chemiekonzernen oder der Gastronomie: In Unternehmen arbeiten heute immer mehr Beschäftigte aus dem Ausland – denn in Deutschland herrscht zunehmend Fach- und Führungskräfte-Mangel. Für ausländische Mitarbeiter, die vorwiegend in Deutschland arbeiten, gilt deutsches Arbeitsrecht und das sogar unabhängig davon, in welchem EU-Land der Arbeitgeber sitzt. Selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes sagt, gilt dies, urteilten die EU-Richter. Es ist entscheidend, in welchem Land der Arbeitnehmer seinen Job überwiegend ausübt (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15. März 2011, Az.: C-29/10).