Auswirkungen in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung? – Kohll/Decker-Urteile des EuGH
Kann sich ein in Deutschland wohnender Arbeitsunfallverletzter die ihm zustehenden Sachleistungen (medizinische Behandlungen, Hilfsmittel usw.) ohne Genehmigung seines zuständigen Unfallversicherungsträgers, aber dessen Kostenerstattungspflicht begründend, im EG-Ausland selbst beschaffen? Diese Frage stellt sich für die Unfallversicherung im Zuge der zum Bereich Krankenversicherung ergangenen, in Fachliteratur und Medien ausführlich behandelten Kohll/Decker-Urteile des EuGH. Sie wirft eine Reihe dogmatischer Grundsatzfragen zu den Auslandsleistungen der Unfallversicherung auf und ist für die Leistungserbringung, insbesondere in grenznahen Gebieten, von nicht unerheblicher praktischer Bedeutung.
Seiten 152 - 161
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