Betriebliche Prävention
 

Barrierefreie Gestaltung von Fußböden
„Wenn in absehbarer Zeit gemäß der Planung des ASTA und des BMAS drei weitere ASRen (A1.5/A1.2 „Fußböden“, A3.7 „Lärm“ und A4.1 „Sanitärräume“) barrierefrei novelliert werden, haben drei Viertel aller ASRen ein eigenes Inklusions-Reglement.“

Mit dieser nach Zeit und Umfang wohl ausgesprochen optimistischen Vorhersage hatte der Autor anhand eines ASTA–Protokolls vom November 2020 (!) bereits im Spätsommer des Jahres 2021 (!) Ergänzungen bei den Regelungen zur Barrierefreiheit von Arbeitsstätten angekündigt, die vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) aber erst im Mai 2025 und dann auch nur teilweise umgesetzt wurden: Technische Regeln zur barrierefreien Gestaltung von Fußböden als nunmehr 11. Anhang zur ASR V3a.2.1

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.01.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2026
Veröffentlicht: 2026-01-05