Betriebliche Prävention
 

Bautagebuch ist keine Arbeitszeiterfassung
Wie die EU-Grundrechtscharta auf Arbeitszeitnachweise einwirkt

Der EuGH folgerte im Urteil vom 14. Mai 2019 aus dem europäischen Arbeitsschutz- und -zeitrecht die Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeitnachweise. Das Arbeitsgericht Emden wendet im Urteil vom 20. Februar 2020 diese Rechtsgrundsätze auch im arbeitsgerichtlichen Vergütungsprozess an.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.07.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-07-10