Betriebliche Prävention
 

Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Neuerungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 27.7.2015 hat mehrere Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung verändert bzw. ergänzt. Insbesondere gilt dies zwar für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, also für das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V). Berührt wird aber auch sehr stark die gesetzliche Unfallversicherung. So werden die Beziehungen zwischen der Kranken- und Unfallversicherung in den Bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren neu geregelt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.06.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-06