Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und die Neufassung des § 110 SGB VII1
Seit dem 1.8.2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz (26 Artikel), von denen die folgenden Artikel für die Regressbearbeitung von Interesse sind:
– Art. 1: SchwarzArbG
– Art. 2: Änderung des StGB
– Art. 7: Änderung des SGB VII
Eine Definition des Begriffes „Schwarzarbeit“ ist in Art. 1, § 1 Abs. 2 des Gesetzes aufgeführt.
Seiten 408 - 410
mit Smartlink: https://beprdigital.de/DIEBG.07.2005.408