Betriebliche Prävention
 

Das Unglück der Kindergarten-Waldgruppe am ungesicherten Baumstamm – Teil 2
Wann Erzieher „pädagogisch wertvoll“ handeln und trotzdem wegen Aufsichtspflichtverletzung bestraft werden und wann sie ohne „spezifisches Fachwissen“ durch „allgemeine Erfahrung“ eine Gefahr erkennen müssen

Am 27. April 2011 geschah im Sponheimer Wald westlich von Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ein tragischer Unfall. Kinder einer Waldgruppe eines Kindergartens errichteten einen Garten und setzten sich dort auf einen in der Nähe liegenden Baumstamm. Als der Stamm losrollte, verstarb ein Kind und zwei weitere Kinder wurden verletzt. Ein Forstbeamter wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Er „hinterließ das gelagerte Holz so, wie auf dem nachfolgenden Bild ersichtlich, wobei der auf dem Weg liegende, abgebildete Stamm in einer nicht genau aufklärbaren Position im mittleren Bereich seiner Auflagehölzer lag“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.09.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2018
Veröffentlicht: 2018-09-04