Das Zulassungsverfahren nach der REACH-Verordnung – der lange Weg zur Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen – Teil 2
Mit dem Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) ist mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung EG 1907/2006 ein neues Verfahren zur Regulierung der Verwendung dieser Stoffe geschaffen worden. Ziel des Zulassungsverfahrens ist die angemessene Beherrschung von Risiken bei der Verwendung sowie die schrittweise Substitution von SVHC-Stoffen. In diesem Bericht sollen das Zulassungsverfahren und seine Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beschrieben werden.
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