Betriebliche Prävention
 

Datenschutzrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung durch die Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger haben bei Erfüllung ihrer Aufgaben zahlreiche datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Als Sozialversicherungsträger gilt für sie der Sozialdatenschutz. Hier finden sich Regelungen sowohl im Sozialgesetzbuch-Allgemeiner Teil (SGB I) als auch im Sozialgesetzbuch-Zehntes Buch (SGB X). Im SGB VII enthalten die §§ 199 bis 208 besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.05.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-13