Betriebliche Prävention
 

Der Grundsatz der Unternehmeridentität

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5. 8. 2010 (BGBl. I S. 1127) enthält auch einige Vorschriften für die gesetzliche Unfallversicherung. So ist neben verschiedenen weiteren Detailregelungen ein neuer § 225 SGB VII eingefügt worden, der einen Zusammenschluss der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei-Berufsgenossenschaft und eine Fusion der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft und der Holz-Berufsgenossenschaft zum 1. 1. 2011 vorsieht (vgl. dazu auch „Unfallversicherung und Recht“ in Die BG Heft 4/2010, S. 195 f.: Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun).

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