Betriebliche Prävention
 

Der tödliche Arbeitsunfall des Auszubildenden bei Instandhaltungsarbeiten

Das Amtsgericht Mühldorf erließ gegen den Instandhaltungsleiter und gegen die Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Komponentenherstellers (Gussteile aus Eisen und Aluminium) Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung. Ein Auszubildender war bei Instandhaltungsarbeiten verunglückt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-03