Die Baustelle im Arbeitsschutzrecht
Dem folgenden Artikel ist voranzustellen, dass selbstverständlich auch für Baustellen die allgemeinen Regeln des deutschen Arbeitsschutzrechtes gelten. Dennoch sind Tätigkeiten auf Baustellen mit besonderen Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der dort Tätigen verbunden. Dies resultiert nicht nur aus den eigentlich zugrundeliegenden Tätigkeiten mit Unfallgefahren (z. B. Arbeiten in größeren Höhen, Bewegung schwerer Lasten etc.), sondern ergibt sich auch daraus, dass Arbeiten auf Baustellen dadurch geprägt sind, dass unterschiedliche Unternehmer gleichzeitig an der gleichen Örtlichkeit arbeiten und es so aufgrund mangelnder gegenseitiger Absprachen immer wieder zu Unfällen kommt. So liegt die Unfallquote bei den Beschäftigten im Baubereich wesentlich höher als in anderen Gewerbezweigen. Weitere Probleme ergeben sich aus Witterungsverhältnissen, zu beobachtendem Termindruck und letztlich auch aus Sprachproblemen. Insofern finden neben den allgemeinen Regelungen auch bereichsspezifische Vorschriften Anwendung. So befasst sich die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) speziell mit den Gefährdungen an diesen Örtlichkeiten. Weiterhin kommen noch Regelungen aus dem Arbeitsstättenrecht und der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Tragen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.04.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-04-02 |