Betriebliche Prävention
 

Die explodierte Limonadenflasche

Essen und Trinken am Arbeitsplatz fallen als eigenwirtschaftliche Tätigkeit nur ausnahmsweise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat gerade wieder das Thüringer Landessozialgericht (LSG) mit seinem Urteil vom 4.6.2020 – L 1 U 1340/19 – festgestellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.12.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 12 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-04