Betriebliche Prävention
 

Die fehlende Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren und deren Folgen für den Zivilprozess

Speziell: Die notwendige Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 SGB X bei einer ablehnenden Entscheidung des Unfallversicherungsträgers zum Zweck der Bindungswirkung gemäß § 108 SGB VII – zugleich eine Anmerkung zu den Auswirkungen des Urteils des BGH vom 20.11.2007, VI ZR 244/06.

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