Die Reform des russischen Unfallversicherungsrechts
Im Juli 1998 wurde in der Russischen Föderation ein neues Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, das eine obligatorische Versicherung gegen die Risiken Betriebsunfall und Berufskrankheit einführt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten; Voraussetzung dafür ist ein weiteres Gesetz, in dem die Versicherungstarife festgelegt werden. Das neue Gesetz trägt deutlich die Handschrift des Sozialversicherungsfonds, der Träger der neuen Versicherung ist. Die Konzeption einer Unfallversicherung als getrennter Zweig der Sozialversicherung reiht sich ein in die russischen Reformen im sozialen Bereich, wirft aber, betrachtet man die Details der neuen Regelung, eine Vielzahl von Fragen auf.
Seiten 292 - 299
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