Doppelversicherung bei Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
DGUV für Entsenderegelung zwischen Deutschland und Quebec/Kanada
Doppelte Beiträge zur Unfallversicherung für deutsche Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland einsetzen? Vor dieser Situation stand ein deutsches Tiefbauunternehmen, das für ein Staudammprojekt Fachkräfte in die kanadische Provinz Quebec schickte. Einleuchtend erschien es dem Unternehmen, da die Mitarbeiter nur vorübergehend Arbeiten in Quebec ausübten, weiterhin Versicherungsbeiträge zur deutschen Unfallversicherung zu entrichten. Die Überraschung war allerdings groß, als sich plötzlich auch der zuständige Unfallversicherungsträger in Quebec, die Commission de la santé et de la sécurité du travail (CSST), mit einer Beitragsforderung in Höhe von mehrere Millionen kanadischen Dollar an das Unternehmen wandte. Abgesichert waren die Arbeitnehmer aus Deutschland ja schon über das deutsche Unfallversicherungssystem.
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