Betriebliche Prävention
 

Frischer Wind bei den SARS-Vorschriften

„Ein Federstrich des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur“ – Diese dem Autor schon zu Kölner Studienzeiten immer wieder vermittelte Juristen-Weisheit drängte sich erneut auf angesichts der jüngsten Novelle am SARS-Arbeitsschutzrecht von 2020.
Der SARS–Standard wurde stark gekürzt, die SARS-Regel frisch „belüftet“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-01