Fußschutz mit orthopädischen Zurichtungen
Die sicherheitstechnische Handhabung und Beurteilung von orthopädischen Zurichtungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen sowie von Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen, die vom Orthopädie-Schuhmachermeister selbst hergestellt werden, ist in zwei Vereinbarungen geregelt worden.
Seiten 82 - 83
mit Smartlink: https://beprdigital.de/DIEBG.02.2000.082