Betriebliche Prävention
 

Gefahr und Risiko im neuen ProdSG

Seit Ende 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz. Darin sind der Gefahren- sowie der Risikobegriff von zentraler Bedeutung. Denn diese Gesetzesbegriffe sind Bestandteil wichtiger produktsicherheitsrechtlicher Normen wie z. B. � 3 ProdSG mit den genuin produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt oder � 6 Abs. 4 ProdSG mit der Regelung der beh�rdlichen Meldepflicht. Der folgende Beitrag r�ckt die beiden Gesetzesbegriffe in den Fokus des Interesses und gibt Hinweise zu ihrer Handhabung in der juristischen Praxis.