Betriebliche Prävention
 

Gefahrstoff oder Gewürz – in Deutschland auch möglich?

Im Dezember 2021 bestellten vier Frauen in einer Londoner Diskothek Tequila-Shots, die traditionell mit Salz und Zitrone serviert werden. Der Barkeeper bemerkte, dass das Salz leer war, und schöpfte in einem unbeleuchteten Bereich mit einem Plastikbecher vermeintliches Salz aus einem weisen Behälter. Tatsächlich handelte es sich um Natriumhydroxid (Ätznatron), woraufhin die Gäste sich stark verätzten und mit heftigen Blutungen im Mundbereich ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Sogar beim Barkeeper kam es beim Probieren zu unmittelbaren Verätzungen im Mundbereich. Ein Gericht verurteilte die Diskothek zur Zahlung von 120.000 Pfund (aktuell rund 138.000 €) als klare Warnung für die Missachtung grundlegender Sicherheitsmaßnahmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2025
Veröffentlicht: 2025-10-31