Gerüst oder Kartenhaus?
Sicherheitspflichten von Bauunternehmen und Überwachungspflichten von Fachbauleitern und bauleitenden Architekten
Der 38 Jahre alte Monteur M baute am 1. August 2001 auf einer Reihenhaus-Baustelle ein im Treppenloch aufgestelltes Gerüst ab, um Raum für die Treppe zu schaffen. Während der Demontage brach das Gerüst – so das OLG Frankfurt – „wie ein Kartenhaus“ zusammen. M stürzte rund 6 m tief in den Keller und zog sich schwere Fußverletzungen zu, so dass er seinen Beruf als Bauarbeiter nicht mehr ausüben kann. Aufgestellt hatte das Gerüst das Unternehmen G.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.12.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-12-02 |