Betriebliche Prävention
 

Gesetzliche Unfallversicherung. Meldeverfahren für Versicherungsfälle neu geregelt

Die Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung schreitet weiter voran. Für den Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) als zuständiger Verordnungsgeber während der parlamentarischen Sommerpause dazu einen ergänzenden Baustein im Bundesgesetzblatt platziert: die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 17. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 193 vom 20. Juli 2023). Die Novelle ist nach einem längeren Übergangszeitraum im Ergebnis auf die vollständige Abkehr vom Papierformat hin zur elektronischen Meldung ausgerichtet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.11.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2023
Veröffentlicht: 2023-11-01