Betriebliche Prävention
 

Ist der Generalunternehmer des Subunternehmens Hüter?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitgeber, die Beschäftigte haben (§ 2 ArbSchG). An diese Arbeitgeber können die Arbeitsschutzbehörden Verwaltungsakte zur Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes erlassen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). Das Verwaltungsgericht Ansbach behauptet, das ermögliche Anordnungen gegenüber dem Generalunternehmer für Beschäftigte der Bauunternehmen. Das ist unzutreffend.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-01