Ist der Generalunternehmer des Subunternehmens Hüter?
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitgeber, die Beschäftigte haben (§ 2 ArbSchG). An diese Arbeitgeber können die Arbeitsschutzbehörden Verwaltungsakte zur Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes erlassen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). Das Verwaltungsgericht Ansbach behauptet, das ermögliche Anordnungen gegenüber dem Generalunternehmer für Beschäftigte der Bauunternehmen. Das ist unzutreffend.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-10-01 |