Betriebliche Prävention
 

Kooperationen im betrieblichen Arbeitsschutz: Der Sicherheitsbeauftragte

Weder im Arbeitsschutzgesetz oder im Arbeitssicherheitsgesetz noch im Sozialgesetzbuch – SGB VII oder in BG-Vorschriften ist geregelt, in welcher Weise Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte im Betrieb organisatorisch zusammenzufassen sind oder zusammenwirken sollen. Dass sie zusammen arbeiten sollen, besagt das ASiG. Infolgedessen entscheidet der Unternehmer darüber, wie Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte organisatorisch zusammengefasst werden sollen oder ob ihn alle Personen gesondert unterstützen müssen. Welche Kooperationsformen sind denkbar und wie kann insbesondere die moderne Rolle des Sicherheitsbeauftragten aussehen? (Kurzfassung eines Vortrages auf der „Arbeitsschutz aktuell 2000“ am 12. Oktober 2000 in München)

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