Kooperationsvereinbarung im Bereich der Sicherheit von Arbeitsmitteln beim Inverkehrbringen
Sichere Arbeitsmittel sind ein wichtiges Element für den betrieblichen Arbeitsschutz. Die Marktüberwachungsbehörden haben deshalb das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln zu überwachen. Hierbei bietet sich eine Kooperation mit den Unfallversicherungsträgern an, die beiden Seiten Vorteile bringen wird. Die Kooperationsvereinbarung im Bereich der Sicherheit von Arbeitsmitteln beim Inverkehrbringen wurde dieses Jahr vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und den Unfallversicherungsträgern (UVT) unterzeichnet.
Seiten 669 - 670
mit Smartlink: https://beprdigital.de/DIEBG.12.2004.669