Betriebliche Prävention
 

Neue Rechtsentwicklung bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln muss. Das Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen Ausund Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnliche Einrichtungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.01.10
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ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2017
Veröffentlicht: 2017-01-06