Betriebliche Prävention
 

Neue Regel für Tätigkeiten an Bildschirmgeraten

Nachdem das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bereits im Jahr 2016 nach fast 20-jähriger Laufzeit die Bildschirmarbeitsverordnung (BildSchArbV) aufgehoben und wesentliche Inhalte derselben in den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) überführt hatte, liegt nunmehr ein weiteres Element zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bildschirmgeräten vor: die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2024
Veröffentlicht: 2024-07-10