Betriebliche Prävention
 

Neuerungen bei Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler

Werden Personen, die durch einen Arbeitsunfall geschädigt wurden, bei Durchführung einer Heilbehandlung durch ärztliche Behandlungsfehler geschädigt, gilt dies als mittelbare Folgen eines Arbeitsunfalles (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger auch für die hier entstehenden Aufwendungen aufkommen muss. Dadurch entstehen ihm Schadensersatzansprüche gegenüber demjenigen, der für den Behandlungsfehler verantwortlich ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.09.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 9 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-29