Notwendige Breiten von Türen
Seitens der öffentlich-rechtlichen Aufsicht sind Flucht- und Rettungswege durchgängig als Thema präsent. Zusammen mit Repräsentanten anderer Fachgebiete wie z.B. dem Brandschutz leistet diese Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dies wird zweckmäßiger Weise insbesondere in der Planungsphase von Projekten praktiziert. So kann der gut ausgebildete Mitarbeiterstamm seine Erfahrungen zu einem Zeitpunkt einbringen, zu dem aufwendige Nachbesserungen und Umplanungen vermeidbar sind. Kürzlich wurde hierzu intensiv eine Fragestellung zu Anforderungen an die notwendige Breite von Türen erörtert. In diesem Zusammenhang ergaben sich die nachfolgend dargelegten Überlegungen.
Seiten 512 - 514
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