Persönliche Schutzausrüstung in der Zahnarztpraxis
Ob nosokomiale Infektionen oder nicht nosokomiale Infektionen, sie alle haben die gleichen Übertragungswege. Zu nennen sind der orale Weg per Schmierinfektion, der inhalative Weg per Tröpfcheninfektion oder der parenterale Weg per Blutkontakt. Dass der Umgang mit kontaminierten Arbeitsmitteln eine Infektionsgefahr in sich birgt, wird von den meisten Mitarbeitern in Zahnarztpraxen anerkannt. Das Tragen von Handschuhen ist in diesem Fall üblich. Weniger ernst genommen wird dagegen die Gefahr der Aerosole, welche sich in ca. 80 (bis 150) cm Umkreis vom Patientenmund nachweisen lassen (z. B. bei Zahnbelagsentfernung, hochtourigen Zahnpräparationen, Entfernen von Füllungen oder Kronen). Diese Aerosole können u. a. Blut, Speichel, Mikroorganismen oder Amalgam enthalten. Eine Übertragungsgefahr von Hepatitis B auf diesem Wege kann nicht ausgeschlossen werden, wenngleich sie geringer einzustufen ist als die Übertragungsgefahr bei einer Kanülenstichverletzung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich ein Patient bezüglich seiner vorbestehenden Erkrankungen vor Behandlungsbeginn nicht offenbaren muss, kann man nur zum Tragen von Handschuhen, Augen-, Mund- und Nasenschutz bei jedem Patienten raten. Auch das Tragen von Schutzkitteln kann erforderlich sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-02-28 |