Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation sind in der Unfallversicherung ausdrücklich gesetzliches Gebot. Der nachfolgende Beitrag reflektiert Erwartungen an und Erfahrungen mit Qualitätssicherungsmaßnahmen. Er gipfelt in der Forderung, nicht Qualitätssicherung, sondern Qualität messbar zu machen und basiert auf einem Vortrag zum 23. Deutschen Krankenhaustag, MEDICA, vom 22 bis 24. November 2000 in Düsseldorf.
Seiten 270 - 275
mit Smartlink: https://beprdigital.de/DIEBG.05.2001.270