Betriebliche Prävention
 

Schutzhandschuhe, Schutzhandschuhe immer wieder Schutzhandschuhe
Eine kleine Hilfestellung durch Normen, Prüfungen sowie zur Bewertung und zur Auswahl

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und somit auch Schutzhandschuhe werden nach PSA-Richtlinie 89/686/ EWG generell in die Kategorien I, II und III eingeordnet. Chemikalienschutzhandschuhe werden ausnahmslos der Kategorie III zugeordnet, die eine Baumusterprüfung mit anschließender regelmäßiger Überwachung zwingend fordert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-13