Teilungsabkommen als Alternative zur Abrechnung von Regressansprüchen nach Sach- und Rechtslage?
Erfahrungen (des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Westfalen-Lippe) mit dem im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand bestandenen Rahmenteilungsabkommen (RTA) und der Abrechnung nach Sach- und Rechtslage nach dessen Kündigung.
Seiten 119 - 123
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