Betriebliche Prävention
 

Urteil des Bay. LSG zum Geltungsbereich Allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 Satz 1 GG

Urteil des Bay. LSG vom 29. März 2000 – L 2 U 222/98 – in dem Rechtsstreit zwischen der BRD, vertreten durch das BVA (Beklagte und Berufungsklägerin) und einer Berufsgenossenschaft (Klägerin und Berufungsbeklagte)

1. Zum Geltungsbereich Allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 Satz 1 GG – insbesondere:

2. zu den Grenzen der Befugnis der Exekutive, per Allgemeiner Verwaltungsvorschrift in das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger eingreifen zu können.

Seiten 479 - 481