Betriebliche Prävention
 

Verantwortung und rechtliche Absicherung von Ausbildern für Bedienpersonal mobiler Arbeitsmittel

Bei vielen Unfällen mit mobilen Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen, Kranen, Hubarbeitsbühnen oder Erdbaumaschinen stellt sich heraus, dass eine nicht vorhandene oder unzureichende Qualifizierung unfallursächlich oder -begünstigend war. Ausbilder (auch als Qualifizierende, Trainer oder Unterweiser bezeichnet), die das Fahr- und Steuerpersonal solcher Maschinen qualifizieren/ unterweisen, nehmen Unternehmerpflichten wahr und tragen große Verantwortung in der Unfallverhütung – und wer im Arbeitsschutz Verantwortung für etwas trägt, kann nach einem Unfall potenziell auch haften und muss im schlimmsten Fall mit verschiedenen Rechtsfolgen wie Abmahnung, Kündigung, Schadenersatz, Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2024
Veröffentlicht: 2024-09-05