„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Von Wissen und Wissenmüssen, von Glück und Unrecht
Bußgeld an Berufskraftfahrer wegen Überladung eines Lkw wegen fahrlässiger Nichtüberprüfung des Höchstgewichts
In einem Fall des Amtsgerichts Lüdinghausen erhielt ein Berufskraftfahrer – der „Betroffene“ (B) – wegen Überladung seines Lkw mit Fräsgut einen Bußgeldbescheid über € 120,–. Das zulässige Höchstgewicht war 40 Tonnen; die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus §§ 34, 69a Abs. 3 Nr. 4 Straßenverkehrs-Zulassung-Verordnung (StVZO).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.12.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-12-04 |