Anhang I Nr. 1.7 der EG-Maschinenrichtlinie enthält im Vergleich zu anderen europäischen Harmonisierungsrichtlinien recht detaillierte Vorgaben über Form und Inhalt von Warnhinweisen und Betriebsanleitungen. Sie müssen auch genau eingehalten werden – wenn man nicht Abmahnungen riskieren will wegen § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): „Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-09 |
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