DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-10 |
+++ Was tun gegen „innere Kündigung“? Gute Führung und Unternehmenskultur entscheidend für Motivation am Arbeitsplatz +++ Wertewelten Arbeiten 4.0 – Welcher Arbeitstyp sind Sie? +++ Wie verbreitet sind überlange Arbeitszeiten? +++ Wegweisende Ideen für eine sichere Arbeitswelt +++ Neue Broschüre „Verantwortung im Arbeitsschutz“ +++
Durch die steigende Leistungsfähigkeit der Breitbandtechnologie sowie die Weiterentwicklung mobiler Endgeräte und entsprechender Verschlüsselungstechnologien wird es für immer mehr Beschäftigte möglich, zumindest einen Teil ihrer berufsbezogenen Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte zu erledigen.
Viele Initiativen beschäftigen sich aktuell mit der Zukunft der Arbeit. Führung als einer der wesentlichen Gestaltungsmotoren für Arbeit steht dabei besonders im Fokus. Im Rahmen des Projektes „Forum gute Führung“ wurden 400 Führungskräfte in Tiefeninterviews zur Führungskultur in Deutschland befragt.
Mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde die Gefährdungsbeurteilung zu einem wichtigen Pfeiler des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie verkörpert in der Unternehmenspraxis den grundlegenden und geradezu revolutionären Gedanken des neuen Regelwerkes: Der Unternehmer übernimmt die Verantwortung, erhält aber dafür bis dato nie gekannten Spielraum bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Betriebe und die Öffentliche Hand haben 2014 rund 870.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hatten die Berufsgenossenschaften Holz und Metall, Verwaltung und Bauwirtschaft die meisten Unfälle zu verzeichnen. Über 480 Arbeitsunfälle, quer über alle in der DGUV gelisteten Genossenschaften hinweg, endeten tödlich. Die meisten Todesfälle – knapp 100 – ereigneten sich in der Transport- und Verkehrswirtschaft, gefolgt von der Bauwirtschaft mit 81 tödlichen Arbeitsunfällen.
Technische Mängel an Maschinen, Anlagen und dergleichen sind immer seltener die Ursache für Arbeitsunfälle. Auch organisatorische Defizite sind nicht so häufig anzutreffen wie das individuelle Fehlverhalten von Personen. Es lohnt sich deshalb, die Gründe für sicherheitswidriges Verhalten zu analysieren, um zielkonformes Handeln im Kontext des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu entwickeln und zu fördern. Der regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter wird diesbezüglich eine herausragende Rolle zuteil.
Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, stellt für eine Vielzahl von Unternehmen, ganz besonders aber kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), eine große Herausforderung dar. Aber auch die Umstellung auf die neue CLP-Verordnung und die daraus resultierenden neuen Einstufungen und Kennzeichnungen, sind Themen die nur mit umfangreichem Expertenwissen zu analysieren und zu lösen sind.
Ist die vermeintlich dynamische Entwicklung des Nanomarktes tatsächlich eine gewaltige Herausforderung für den Arbeitsschutz? Wie groß sind die Risiken beim beruflichen Umgang mit Nanomaterialien wirklich? Hierzu gibt es unter Experten konträre Ansichten, die zwischen vorsichtiger Entwarnung einerseits und den Verweis auf den noch vollkommen unzureichenden Forschungsstand und die rudimentären rechtlichen Regularien andererseits beschrieben werden können.
46 Kinder eines Kinderhortes besuchten ein Bad in Görlitz. Eine 7-jährige Nichtschwimmerin wurde leblos auf dem Grund des 1,35 m tiefen Lehrschwimmbeckens entdeckt. Ihre Eltern hatten eine Badeerlaubnis gegeben. Das Mädchen sollte sich nur im Nichtschwimmerbecken aufhalten. Das Lehrschwimmbecken „ist der Bestimmung nach ein Nichtschwimmerbecken“.
In den Verwaltungsverfahren der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie in den Verfahren vor den Sozialgerichten werden ärztliche Gutachter als Sachverständige nach § 21 SGB X bzw. § 118 SGG tätig. Dabei geht es sowohl um Zusammenhangsgutachten, die sich mit den Fragen der Kausalität von Gesundheitsschädigungen, also mit deren wesentlichen Ursachen oder Teilursachen, den Krankheitsanlagen, den inneren Ursachen und den Verschlimmerungen befassen, als auch um Rentengutachten, die der Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nachgehen (vgl. dazu Schönberger/Mehrtens/Valentin, Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte, 8. Auflage 2010).
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