DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-03 |
+++ E-Fahrzeuge strahlenschutztechnisch unbedenklich +++ Mehr Rettungsdiensteinsätze durch Hitzewellen +++ Brände in Krankenhäusern und Pflegeheimen +++ Zahl der Arbeitsunfälle gesunken +++ KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice +++ Ex-Fußballer erkrankten dreimal häufiger an Demenz +++ Noise-Cancelling-Kopfhörer sind keine PSA +++ Neuer Hauptgeschäftsführer der DGUV +++ Regelmäßige Überstunden +++ Neuer Präventionsleiter bei der BG Verkehr +++ Neue Berufskrankheiten seit April +++ Der tödlichste Arbeitsplatz Deutschlands +++ Bewerben für den Safety Award 2025 +++ Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht +++ Weltweiter Arbeitszeitvergleich: Arbeiten wir wirklich immer weniger? +++ KI aus Sicht von Blue-Collar-Fachkräften +++
Taxifahrer sichern mit ihrer Arbeit eine flächendeckende, jederzeit verfügbare Mobilität. Als „Profis“ haben sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Deshalb hat der Gesetzgeber besondere Anforderungen definiert, wenn es um die gewerbsmäßige Personenbeförderung bzw. Fahrgastbeförderung geht oder wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) erworben oder verlängert wird.
Unternehmen müssen den demografischen Wandel immer stärker in ihre Arbeitsplatzgestaltung einbeziehen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Beschäftigten aller Altersgruppen gerecht werden. Dazu gehören auch passgenaue ergonomische Arbeitsbedingungen, insbesondere für die älteren Mitarbeitenden. In Zeiten ökonomischer Unsicherheit hat der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit aber nicht nur gesundheitliche Gründe.
Büros werden immer mehr zu kreativen Ideen- und Denkzentralen von Unternehmen. Während administrative und standardisierte Tätigkeiten zunehmend automatisiert ablaufen oder über mobiles Arbeiten andernorts erledigt werden, rückt die projektbezogene Zusammenarbeit in den Mittelpunkt des Präsenzbüros.
Die DGUV Information 205-023 ist seit weit über zehn Jahren eine geltende Information – weder Gesetz noch Vorschrift noch Regel. Sie ist jedoch wie fast alles, was von der BG kommt, eine gute, sinnvolle Information, und wer mit intelligenten Informationen nicht sinnvoll umgeht, bekommt bei einer ungünstigen Konstellation der Dinge und Abläufe eventuell ein juristisches Problem. Es ist also sinnvoll, sich diese für uns Menschen gemachte Information einmal näher anzusehen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist zentral für den Arbeitsschutz. Sie definiert die maximale Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft an Arbeitsplätzen. Grenzwerte schützen Beschäftigte und minimieren ihre Risiken durch chemische Stoffe am Arbeitsplatz.
Die Organisation von Arbeit in zunehmend verschachtelten Lieferketten hat auf den ersten Blick wenig mit Arbeitsschutz zu tun. Erst seit Kurzem macht die relevante Forschung auch den Einfluss von Liefernetzwerken auf die Arbeitssicherheit zu ihrem Gegenstand – so beispielsweise die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit einer Studie über das Baugewerbe und die Landwirtschaft in der EU.
Im März 2025 wurde der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode (CDU/CSU/SPD) veröffentlicht. Auch die Bereiche „Arbeit und Soziales“ wurden in den Fokus genommen. Insofern erscheint es lohnend, sich in Bezug auf das betriebliche Geschehen mit einigen Themen auseinanderzusetzen, die (wenn auch im entfernteren Sinne) Einwirkungen auf den Arbeitsschutz haben können.
„Verantwortung für Deutschland“ – unter dieser Überschrift hat die Regierungskoalition von Union und SPD am 9. April 2025 in Berlin, sieben Wochen nach der vorgezogenen Bundestagswahl, auf über 140 Druckseiten ihre geplanten Arbeitsschwerpunkte für die kommende Legislaturperiode benannt.
Zur Technikverantwortung des Gebäudebesitzers für den sicheren Zustand und zur Eigenverantwortung der Gebäudebesucher und Techniknutzer bei offensichtlichen Gefahren
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII erfasst nicht nur Unfälle, die sich unmittelbar bei versicherten Tätigkeiten ereignen, sondern bezieht unter bestimmten Voraussetzungen auch Unfälle auf den Wegen dorthin mit ein, also auf Wegen, die sich der Haupttätigkeit der Versicherten anschließen oder ihr vorausgehen.
+++ VdS-Sicherheitsfachtagung 2025: Aktuelle Trends, renommierte Expertinnen und Experten +++ Reparieren bringt’s! +++ Monitor-Komponenten von RK Rose+Krieger +++
Es sind besonders solche Belastungen, die mit viel Stress in Zusammenhang stehen, beispielsweise Burnout, Depressionen oder Ängste. Viele Menschen haben zudem mit Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen oder einem chronischen Erschöpfungsgefühl zu kämpfen.
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