Im März 2025 wurde der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode (CDU/CSU/SPD) veröffentlicht. Auch die Bereiche „Arbeit und Soziales“ wurden in den Fokus genommen. Insofern erscheint es lohnend, sich in Bezug auf das betriebliche Geschehen mit einigen Themen auseinanderzusetzen, die (wenn auch im entfernteren Sinne) Einwirkungen auf den Arbeitsschutz haben können. Allgemein ist anerkannt, dass dem Arbeitgeber umfangreiche Fürsorgeverpflichtungen seinen Beschäftigten gegenüber obliegen. Konkretisiert werden diese heutzutage im Wesentlichen durch öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften. Fraglich bleibt in Einzelfällen allerdings, wie weit diese im konkreten Fall reichen. Nachfolgender Beitrag erläutert, wie weit arbeitsschutzrechtliche Fürsorgeverpflichtungen eigentlich gehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.06.10 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2365-7634 | 
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-06-03 | 
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