DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
+++ Am Arbeitsplatz gesund bleiben +++ Arbeit in der Zuckerbranche soll noch sicherer werden +++ New Work Award – Arbeitskonzepte von morgen +++ Studie der Forschungskooperation des BMAS: Mobiles und entgrenztes Arbeiten +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Jeder Arbeitgeber muss durch Gefährdungsbeurteilungen ermitteln, welche Schutzhandschuhe seine Beschäftigten bei der Arbeit tragen müssen. Für welches Risiko eignet sich welcher Handschuh am besten? Welche Eigenschaften machen einen Handschuh zur idealen Schutzausrüstung für bestimmte Gefährdungen? Dieser Artikel verschafft dazu einen grundsätzlichen Überblick und widmet sich dabei schwerpunktmäßig den Anforderungen in Klinik und Pflege.
Bei dem Thema Strahlenschutz denken die meisten Leute zunächst an atomare Störfälle wie Fukushima 2011 oder Tschernobyl 1986, Tests von Atomraketen oder den Einsatz von atomarem Material in sogenannten „schmutzigen Bomben“. Dabei nutzen Unternehmen in der Industrie und Medizinbranche täglich ionisierende Strahlung, um ihre Prozesse zu überwachen oder den genauen Gesundheitszustand ihrer Patienten zu untersuchen.
Handgehaltene Druckluftpistolen werden in vielen Bereichen der industriellen Produktion eingesetzt, beispielsweise an Bearbeitungsmaschinen in der Einzelteil- und Serienfertigung. Dort werden sie eingesetzt, um Späne oder anhaftende Kühlschmierstoffe von Werkstücken oder Maschinen zu entfernen. Ein Vorteil dieser als Abblasen bezeichneten Reinigungsart ist die oft häufige Verfügbarkeit von Druckluft über Versorgungsleitungen und Schlauchanschlüssen im Betrieb. Die Nachteile dieser Reinigungsmethode sind, neben dem die Augen und Atmung gefährdenden Aufwirbeln von Partikeln, der unmittelbar am Arbeitsplatz erzeugte Arbeitslärm.
Kontinuierliche und gründliche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind für die Hygiene und die Sicherheit von Patienten und Personal im Krankenhaus und Altenpflege unerlässlich. Doch vor allem die Desinfektionsmittel, die Bakterien und Keime hartnäckig bekämpfen, schützen nicht nur, sie können die Anwender auch gefährden. Damit der Einsatz dieser Mittel nicht kontraproduktiv wird, müssen die Einrichtungen die richtigen Produkte einsetzen, das Personal über Gefährdungen aufklären und die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Die ersten sogenannten Alkoholhilfsprogramme sind in der Bundesrepublik Mitte der 70-er Jahre von großen Industriebetrieben eingeführt worden, verbreiteten sich in der Folge auf mittlere Betriebe und ab Mitte der 80-er Jahre auch im Bereich von Dienstleistungsunternehmen und dem öffentlichen Dienst. Die Ursprünge dieser ‚Alkoholhilfsprogramme‘ stammen aus den USA, wo die ersten Ansätze bereits in den 40-er Jahren entwickelt wurden. Die Übertragung dieser Erfahrungen, vor allem aber die Tatsache, dass 1968 erstmals mit einem Urteil des Bundessozialgerichtes die ‚Trunksucht‘ juristisch formal als Krankheit anerkannt wurde, führte in der Bundesrepublik dazu, betrieblich neue Handlungsstrategien im Umgang mit Alkoholproblemen zu entwickeln.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung eines suchtkranken Beschäftigten erfordert ein stringentes und transparentes Handeln. Die entscheidenden Instrumente sind eine entsprechende Dienstvereinbarung mit einem Stufenplan und einem Gesprächsführungsmodell. Als gesetzliche Grundlage findet auch hier der § 84 SGB IX Anwendung, der bei suchtbezogenen Krankheitsfällen von hoher Relevanz ist. Der betriebswirtschaftliche Nutzen bei einer konsequent erfolgten Wiedereingliederung sollte, neben dem persönlichen Wohlergehen des Beschäftigten und seines unmittelbaren betrieblichen Umfeldes in die Kalkulation mit einbezogen werden.
Globalisierung, Ökonomisierung, technische Entwicklungen und strukturelle Veränderungen hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft prägen die heutige Arbeitswelt durch hohe Komplexität und Dynamik. Das Thema demographischer Wandel macht sich in zahlreichen Berufsgruppen bemerkbar, so auch in der Berufsgruppe der Ärzte.
Am 10.11.1993 legte ein Flaschner auf dem Dach eines Erweiterungsbaus einer Schule in Fellbach mit seinem Vorarbeiter Kastenrinnen in die dafür vorgesehenen Aussparungen. Dabei stolperte er, stürzte zunächst auf die oberen Gerüststangen und von dort ca. 8 m tief auf den Erdboden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Das Gericht beziffert den „Abstand des oberen Gerüstbodens zum Dachtrauf“ mit ca. 1,85 m und den „Abstand der obersten Gerüststange zum Dachtrauf“ mit ca. 1 m. Die beschriebene Situation ist in der Abbildung auf der nächsten Seite wiedergegeben.
Im Jahr 2015 sind zwei Sozialgerichts-Urteile aus den Jahren 2013/2014 rechtskräftig geworden, die sich mit der Frage befassen, ob ein Impfschaden nach einer vom Arbeitgeber empfohlenen Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Der eine Fall betrifft das Sozialgericht Dortmund, das am 5.8.2014 – S 36 U 818/12 – entschieden hatte, dass eine Grippeschutzimpfung nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst wird.
+++ Innovativer Schutzoverall reduziert Hitzebelastung +++ Sicherheitsschuh der Zukunft besticht durch Design und Nachhaltigkeitseffekt +++ Ab März wieder „Fit für Steigtechnik“ +++
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