DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-01 |
+++ In Hessen allein fehlen bis 2028 200.000 Fachkräfte – und das ist noch nicht der Höhepunkt +++ Negativrekordwert: 2022 höchster Krankenstand seit einem Vierteljahrhundert +++ Forschung und Produktion? Frauensache! +++ Nachwuchsinnovationspreis „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ 2022 +++
Die Kommissionierung ist einer der arbeitsintensivsten Prozesse der gesamten Intralogistik, der die kommissionierenden Personen häufig einer großen physischen und mentalen Belastung aussetzt. Die Folge sind ein erhöhtes Erkrankungsrisiko und damit verbundene Arbeitsausfälle. Dieser Beitrag geht auf diese Problematik ein und stellt Kennzahlen vor, die es erlauben, körperliche Belastungen in der Kommissionierung zu bewerten. Damit können Handlungsalternativen verglichen und fundiert ausgewählt werden.
Wer bisher auf der Webseite der DGUV den Grundsatz für die Ausbildung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen „DGUV G 308-001“ aufgerufen hat, konnte feststellen, dass dieser seit September 2003 nicht mehr überarbeitet und zuletzt im November 2007 aktualisiert wurde. Auf dem Deckblatt des Grundsatzes prangte bis vor kurzem deshalb die alte Bezeichnung „BGG 925“.
Es gibt nichts, was den zehn Fingern gleichkäme, sagt ein Zitat. Hände sind unverzichtbar und fragil. Sie sind Werkzeug und Symbol. Es heißt auch, dass Hände etwas über unseren Charakter verraten. Für manche – Handwerker sind sie das wichtigste Werkzeug überhaupt.
Tod und Trauer scheinen Themen zu sein, die am Arbeitsplatz nach wie vor wenig bis keinen Platz haben. Auch der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen nicht, bei diesem sensiblen Thema entschlossener zu handeln. Die Unternehmen müssen also selbst aktiv werden, um ihren betroffenen Beschäftigten Hilfs- und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen und generell eine Trauerkultur im Betrieb zu etablieren, die die Betroffenen unterstützt, diese zu verarbeiten und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Der Artikel stellt erste Ansätze, Programme und Projekte vor, die hierfür Schule machen könnten.
Im März 2022 ist ein Buch des Autors dieses Beitrags unter dem Titel „Gefahrstoffschutz – Grundlagen der betrieblichen Praxis“ beim Erich Schmidt Verlag erschienen. Der vorliegende Beitrag stellt eine angepasste und aktualisierte Fassung eines Kapitels dieses Werks dar.
Weihnachtszeit – Zeit der Überraschungen; auch beim Corona-Arbeitsschutz. Die Bundesregierung, gemeinhin als „Ampel“ tituliert, gab zum Jahreswechsel dazu irritierende Leuchtsignale. Während die „Gelben“ beim Corona-Management auf „grün“ schalten und alle Beschränkungen aufheben wollen, votieren die „Grünen“ weiterhin für eine rote Ampelschaltung bei den Corona-Maßnahmen. Vom Farbenspiel völlig unbeleuchtet bleibt dabei die Tatsache, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 1. Oktober 2022 noch immer unvollständig ist und es wohl auch bleiben soll.
Alle Jahre wieder in der ersten Dezemberwoche präsentiert der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dresden angesiedelte Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) seine Themen- und Programmplanung für das jeweils folgende Jahr. Auch die gerade erst im März 2022 vorgenommenen erheblichen Novellierungen an nahezu allen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) haben daran dem Grunde nach nichts geändert (siehe dazu auch: BePr Heft 03/2022, Seite 145–146 und Heft 05/2022, Seite 242–243).
Bei einem Schulexperiment mit Brennspiritus kam es zu einer „Verpuffung“ und durch den entstandenen „Feuerball“ fing die Kleidung von zwei Schülern und des Lehrers Feuer. Der Aufsatz arbeitet das Strafbefehlsverfahren auf, diskutiert Verantwortlichkeit, Pflichtverletzung und Verschulden des Lehrers und geht auf die im Strafbefehlsverfahren nicht in Bezug genommenen konkreten Regelungen der DGUV zu Unterricht an Schulen mit gefährlichen Stoffen ein.
Sportliche Aktivitäten im Betrieb stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bestimmte, von der Rechtsprechung der Sozialgerichte dazu entwickelte Voraussetzungen erfüllt sind. Einzelheiten hat gerade wieder aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in seinem Beschluss vom 25.5.2022 – L 17 U 210/20 – festgestellt.
+++ Sicherheit von Schlauchleitungen – Alles Dicht?! +++ Arbeitssicherheit trainieren – Das PTI macht es möglich +++
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