DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-01 |
+++ Damit der „Schock“ nicht krank macht +++ Neue DGUV Regel 102-602 für Kindertagesstätten (Kita) veröffentlicht +++ Aufmerksamkeit und Reaktionszeiten nach Nachtschichten verringert +++ Neues EU-Projekt Ageing@Work +++ Arbeitsminister Heil will flexibles Arbeiten fördern +++ Wahl des Studienfachs hängt auch mit Persönlichkeitseigenschaften zusammen +++ Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen ist kein Arbeitsunfall +++ ifaa-Studie „Auswertung von Schichtmodellen nach arbeitswissenschaftlichen Kriterien“ +++
Der betriebliche Einsatz von Gefahrstoffen birgt für die Beschäftigten ein großes Risikopotenzial. Dies belegen die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus 2017. Laut deren Angaben gab es im genannten Jahr 6.899 meldepflichtige Unfälle und vier Unfalltote in Zusammenhang mit Gefahrstoffen. Wie können mögliche Gefährdungen der Beschäftigten richtig beurteilt und daraus wirksame Schutzmaßnahmen abgeleitet werden?
Fast 150.000 diagnostische Röntgenuntersuchungen werden jährlich in der Bundesrepublik durchgeführt. Die Strahlenbelastung stellt nicht nur für die geröntgten Patienten eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar, sondern auch für das Personal in den Praxen und Kliniken. Wann stellt die Strahlenexposition aber tatsächlich eine Gefahr für die Mitarbeiter dar? Und welche Schutzmaßnahmen werden eingesetzt, um das Personal vor Strahlung zu schützen?
Mit dem Forschungsprojekt REACh2SDS hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Herbst 2016 erstmalig eine Studie aufgelegt, die Aussagen über die Qualität des Informationsflusses von REACH-Registrierungsdossiers in Sicherheitsdatenblätter ermöglicht. Untersucht werden sie insbesondere auf ihre Verwendbarkeit für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Die Projektlaufzeit ist bis Herbst 2021 geplant.
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) sowie einzelne Unfallversicherungsträger (BG RCI, BGHM, BG BAU) bieten unterschiedliche Hilfestellungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an. Online Datenbanken und Tools wie die GESTIS-Stoffdatenbank, GESTIS-Stoffenmanager®, GisChem, WINGIS online und die ZED sind jeweils kostenfrei im Internet zugänglich.
Dieser Beitrag richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Arbeit überwiegend am Bildschirm verbringen. Einige Hinweise und Empfehlungen sind aber auch für überwiegend sitzende Tätigkeiten wie z. B. Prüf-, Entwicklungs- und Montagetätigkeiten sowie Arbeiten im Bereich der Forschung von Nutzen.
Im Zuge von Trockenlegungsarbeiten in einem Keller wurden große Hohlräume hinter den Kellerwänden mit Bauschaum verfüllt. Das Treibmittel der Montageschaumdosen führte zu einer Explosion, durch die drei Arbeiter und eine weitere Person – zum Teil schwer – verletzt wurden und größerer Sachschaden entstand. Dieser Aufsatz stellt den Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Baufirma vor und bereitet die Aussagen zu fehlender Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen und nicht erfolgter Substitution nach Gefahrstoffrecht auf.
Teambildende bzw. „Teambuilding“-Maßnahmen sowie entsprechende Workshops und Events zur Förderung der Teamfähigkeit im Betrieb können unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Mit dieser Fragestellung hat sich gerade das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in seinem Urteil vom 29.5.2019 – L 2 U 6/18 befasst.
+++ Claßen: Spannungsfelder im Change Management: Veränderungen situativ gestalten +++ Rose: Arbeit besser machen: Positive Psychologie für Personalarbeit und Führung +++ Kuhn: Resilienz am Arbeitsplatz +++ Taschenbuch Gefahrstoffe 2020 +++
Der Begriff Mobbing ist aus dem englischen Wort „mob“ entstanden und bedeutet übersetzt belagernd, anpöbeln. Eine einheitliche Definition von Mobbing gibt es nicht. Insgesamt wird der Begriff heutzutage inflationär benutzt. Ein deutsches Gericht definierte den Begriff Mobbing bereits vor vielen Jahren wie folgt:
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