+++ Nach Arbeitsunfall zum D-Arzt! +++ BAuA legt Grundlage für Regulierung von Nanomaterialien vor +++ Die KAN: politisch gefordertes Sprachrohr des Arbeitsschutzes +++ EU-OSHA mit Leitfäden und Apps für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit +++ BAuA gibt Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung +++ Themenwochen als neues Online-Angebot der INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Was tun, wenn der Nervenkitzel der Grund ist, warum man sich für den risikoreichen Beruf eines Flugkapitäns bewirbt?! Im Festvortrag anlässlich der Eröffnung der Arbeitsschutz Aktuell in Augsburg betonte Flugkapitän Manfred Müller, wie wichtig es sei, dem Thema „Akzeptables Risiko im Fluggeschäft“ einen hohen Respekt zu zollen.
Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hat das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst und das Produktsicherheitsrecht in Deutschland an die auf europäischer Ebene geänderte Rechtslage angepasst. Das Gesetz ist nun seit gut einem Jahr in Kraft. Wie bei jedem Gesetzesvorhaben ergeben sich aus der Neufassung einerseits Klarstellungen, andererseits neue Fragen. In diesem Artikel werden einige Aspekte aufgegriffen, die sowohl für das betriebliche Umfeld als auch für den privaten Bereich gelten.
Vor einem Jahr – am 1. Dezember 2011 – ist das neue Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) in Kraft getreten. Es ist Teil des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November 2011 und löst das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Was ist wirklich neu und was sagen Gerichte zur vorhersehbaren Fehlanwendung?
Seit Ende 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz. Darin sind der Gefahren- sowie der Risikobegriff von zentraler Bedeutung. Denn diese Gesetzesbegriffe sind Bestandteil wichtiger produktsicherheitsrechtlicher Normen wie z. B. § 3 ProdSG mit den genuin produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt oder § 6 Abs. 4 ProdSG mit der Regelung der behördlichen Meldepflicht. Der folgende Beitrag rückt die beiden Gesetzesbegriffe in den Fokus des Interesses und gibt Hinweise zu ihrer Handhabung in der juristischen Praxis.
Die individuellen Fähigkeiten sowie die Motivation der Mitarbeiter werden für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen immer wichtiger. Diese „Inbetriebnahme des Humankapitals“ stellt die Gestaltung einer menschengerechten Arbeitswelt vor neue Herausforderungen. Je mehr die Subjektivität der Beschäftigten in den Mittelpunkt der Wertschöpfung gestellt wird, umso mehr werden Ambivalenzen sichtbar, die eine hohe Selbststeuerungskompetenz der Beschäftigten erfordert.
Durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitswelt stoßen Arbeitnehmer an ihre psychischen Belastbarkeitsgrenzen. Insbesondere bei Problemen Freizeit und Arbeit in Einklang zu bringen, vermehrter Sonn- und Feiertagsarbeit, häufigen Überstunden und langen Anfahrtswegen zur Arbeit leiden Beschäftigte vermehrt an psychischen Beschwerden. Das belegt der aktuelle Fehlzeiten-Report 2012 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Im Grunde ist es gut für die Gesundheit, wenn Beschäftigte ihre Arbeit räumlich und zeitlich an die eigenen Bedürfnisse anpassen können. Aber diese Flexibilität braucht ihre Grenzen, so das Fazit des Fehlzeiten-Reports.
Jahreswechsel sind Gelegenheiten, sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit zu schauen, Entwicklungen zu bewerten und vielleicht auch ungewöhnliche Fragen zu stellen: Hat der Arbeitsschutz als vorwiegend technisch orientierte Disziplin überhaupt noch eine Zukunft?
Für die methodisch-prinzipielle Fragestellung im Feststellungs- und Beweisverfahren der Verwaltung, ob für eine bestimmte Entscheidung bzw. Maßnahme ein ärztliches Sachverständigengutachten einzuholen ist, sind wesentliche rechtliche Kriterien maßgebend; auch die rein praktische Bearbeitung des Einzelfalls kann hierbei erhebliche Anforderungen an die Sachbearbeitung stellen.
D rei neue Gerichtsentscheidungen aus den vergangenen Monaten werfen letztlich alle die Frage auf, ob sich die Veranstalter betrieblicher Feiern oder Sportveranstaltungen eigentlich bewusst sind, wie sie dafür sorgen könnten, dass die Teilnehmer an Veranstaltungen dieser Art vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden.
+++ Cirrus Research Rabattaktion bis 31. Dezember 2012 +++ Zusätzliche Sicherheit mit drehbarer Ringöse +++ ScanTemp 430, spritzwassergeschütztes Infrarotthermometer +++ Sicherheits-Sensor für explosionsgefährdete Bereiche +++ Händlerkonzept erfolgreich +++
Themenplanung BPUVZ 2013
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