DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-05 |
+++ DAK-Gesundheitsreport 2023 „Gesundheitsrisiko Personalmangel – Arbeitswelt unter Druck“ +++ „Eklatant“: IG BAU kritisiert Überwachungsdefizit auf Baustellen +++ Gesetzliche Unfallversicherung besorgt über wachsende Zahl von Wegeunfällen mit dem Fahrrad +++ Psychische Belastungen im Mittelpunkt +++ GDA Best-Practice-Datenbank +++ Alltagslärm: Wie niedrige Geräuschpegel belasten +++ Schulungen steigern Nutzung von Arbeitsschutzdienstleistungen +++ Internethandel – und keine Sonntagsarbeit im Kundenservice +++ UV-Schutz-Pakete: bewährt und begehrt +++
Die durchgeführten Fallstudien zu Wearables im Betrieb werden im Folgenden in drei Gruppen vorgestellt. Die ersten beiden Gruppen untersuchen die Nutzung von Wearables im Arbeitsprozess, einmal im Bereich der Logistik und einmal im Bereich der Fertigung. Die dritte Gruppe fasst Fallstudien der Einführung von Wearables in Qualifizierungsprozessen zusammen. Dieser Beitrag erscheint in drei Teilen. Er ist Teil der Studie und der Publikation „Die Vermessung der Arbeitswelt“, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf.
Nachdem das Bundesarbeitsministerium (BMAS) unterstützt vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) mit der ASR V3a.2 vom 31.08.2012 erstmals eine eigenständige Technische Regel zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten bekannt gemacht hatte, wurden den ASRen A4.2, A4.3 und A4.4 betreffend Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte in der Folgezeit ergänzende Regelungen zur Barrierefreiheit von betrieblichen Sekundärräumen hinzugefügt.
Das wissenschaftliche Konzept der „Planetary Health“ bzw. „planetaren Gesundheit“ befasst sich mit den Zusammenhängen zwischen der menschlichen Gesundheit und den natürlichen Systemen der Erde. Das klingt abstrakt, wird aber zunehmend auch für das betriebliche Gesundheitsmanagement praxisrelevant. Was sind die großen Herausforderungen durch Klimawandel und Umweltzerstörung, die Unternehmen und Beschäftigte zunehmend beachten müssen?
Beim Steuern von technischen Arbeitsmitteln entstehen besondere Gefährdungen, die potenziell zu schweren Unfällen führen können. Beschäftigte, die derartige Arbeitsmittel bedienen, müssen über spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, so eine neue technische Regel für Betriebssicherheit.
A bkürzungen finden sich überall und spielen in der wissenschaftlichen Kommunikation eine wichtige Rolle. Wichtig dabei ist, dass der Empfänger in der Lage ist, die Abkürzung zu verstehen. Jetzt können Sie zurecht sagen: Nicht noch eine verkürzte Darstellungsform einer Wortgruppe! Es wird nur dann „gefährlich“, wenn es bei unpräzisen Worthülsen bleibt. Keine Sorge, es bleibt nicht bei einer nichtssagenden Buchstabenkette oder dem Manager-Sprech bzw. Business-Geschwafel. Mit SISO sind hier nicht die SISO-Übertragungssysteme (Single Input, Single Output) gemeint. In diesem Fall steht SISO für Shit In, Shit Out.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 entschieden, dass aus dem ArbSchG abzuleiten sei, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, mit welchem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden. Es bezog sich dabei auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, welcher ebenfalls die Erforderlichkeit der Aufzeichnung von Arbeitszeiten sah.
Eine Infektion mit Corona bzw. die Erkrankung daran kann grundsätzlich ein Arbeitsunfall sein. Mit den Voraussetzungen der Anerkennung hat sich das SG Speyer aktuell befasst. In dem Streitfall meldete die Stadtverwaltung Grünstadt im Dezember 2020 über eine Unfallanzeige, dass eine Mitarbeiterin der Nachmittagsbetreuung an der Dekan-Ernst-Grundschule im Oktober an Corona erkrankt war.
Am 11. Mai 1999 spielte der neunjährige Kläger im Neubaugebiet „Jollenstraße“ auf der Straße „Am Gaffelbaum“ in Bremen. Auf einem unbebauten Grundstück ragte ein 1 kV-Niederspannungskabel aus dem Boden. Das Ende des Kabels war nicht vorschriftsmäßig mit einer Schrumpfkappe gesichert, sondern lediglich mit Isolierband umwickelt. Als der Kläger an dem Kabelende mit einer Storchenschnabelzange herumspielte, erlitt er einen starken Stromschlag und wurde sehr schwer verletzt.
A rbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Es ist daher erforderlich, dass die schädigende Verrichtung zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und diese Verrichtung einen Körperschaden oder den Tod verursacht hat. Für Pausenzeiten fehlt es zwar an einer solchen Verrichtung, es kann aber im Einzelfall ein spezifischer Gefahrzusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit bestehen.
+++ Schweißerhandschuhe neu aufgelegt: EWS bringt ERGO-Serie auf den Markt +++ Kübler Protectiq Welding im Einsatz bei Stahlbau Nägele: Neue Schweißerschutzkleidung erleichtert die Arbeit +++
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