A rbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Es ist daher erforderlich, dass die schädigende Verrichtung zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und diese Verrichtung einen Körperschaden oder den Tod verursacht hat. Für Pausenzeiten fehlt es zwar an einer solchen Verrichtung, es kann aber im Einzelfall ein spezifischer Gefahrzusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit bestehen. So hat gerade aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 27.02.2023 – L 1 U 2032/22 – (LSG) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich einen Arbeitsunfall erleiden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: