DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
+++ EU-OSHA: Zahlen zum Arbeitsschutz im Europa – Erste ESENER-2-Ergebnisse +++ Flüchtlingshilfe – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von freiwilligen Helfern +++ Checkliste zur Ermittlung der Unfallursachen +++ Richtlinien für Brandschutzbeauftragte aktualisiert +++ Die richtige Ernährung bei Rheuma und Gicht +++ Erfolgreicher Arbeitsschutz: Chromathaltiger Zement seit 2005 verboten +++ Berufliche Mobilität muss nicht belasten +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit von apl. Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, zusammengefasst.
Brände können im Betrieb jederzeit entstehen und breiten sich bei unzulänglichen Brandschutzmaßnahmen besonders rasch aus. Beschäftigte können verletzt werden oder gar verbrennen, für Unternehmen selbst kann ein Großbrand schnell die Existenz gefährden. Je nach Art des Betriebs ergeben sich unterschiedlich hohe Brandrisiken. Neben baulichen Anlagen und ihrer betrieblichen Nutzung stellt die Verwendung von brennbaren, brandfördernden oder gar explosionsfähigen Stoffen naturgemäß ein hohes Brandrisiko dar. Das gilt auch für die Ver- und Entsorgung von Gefahrstoffen.
Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist ein Prozess, der mit dem Erkennen von Gefahren beginnt und mit der Durchführung der Schutzmaßnahmen wieder an seinen Anfangspunkt zurückkehrt. Wie jeder andere Prozess auch ist eine Gefährdungsanalyse potenziell fehlerbehaftet.
Wer kennt das nicht, man steigt aus dem Auto aus und beim Berühren des Türgriffs oder der Karosserie bekommt man eine „gefunkt“. Wieso geschieht so etwas? Dafür gibt es eine recht einfache Erklärung. Statische Elektrizität! Doch was ist das?
Geld verdienen und gleichzeitig Kosten sparen durch Arbeitssicherheit? Das geht. Allerdings bedarf es hierfür eines neuen Denkansatzes, bei dem neben den ökonomischen auch die psychologischen Triebkräfte mit einbezogen werden.
Arbeitsbedingter Stress ist ein europaweites Problem von wachsender Bedeutung. Vordergründig für größere Freiheit sprechende Bedingungen wie Flexibilität und Eigenverantwortung gehen einher mit steigendem Leistungsdruck und Unsicherheit um den Arbeitsplatz. Eine besondere Position kommt in diesen Zusammenhängen der Medienbranche zu. Dort spielen die Faktoren, die zu psychischer Belastung und Überlastung führen, eine immer größere Rolle. Knappe Deadlines bestimmen seit jeher auch den Arbeitsalltag von Journalisten und Verlegern, von Filmemachern und Kameraleuten, Technikern und Mediengestaltern.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt nimmt oftmals Einfluss auf die Work-Life-Balance. Mitarbeiter nehmen Aufgaben mit nach Hause, sind stets digital präsent und bearbeiten E-Mails und Anrufe. Die Folge: Die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben weichen auf und der Rückzug in einen arbeits- und stressfreien Raum wird so vereitelt.
Der Arbeitnehmer A geriet 2007 in die Riffelwalze einer Pappkartonstanze und verletzte sich schwer an der Hand – etwa ein Jahr später „manifestierten sich die psychischen Belastungen in einem Suizid-Versuch“. Die Maschine war aus dem Jahr 1974 und wurde „zu einem unbekannten Zeitpunkt“ vom Hersteller H „überarbeitet“ und CE-gekennzeichnet, entsprach aber wegen eines „zu hohen Einzugschlitzes“ und „zu geringen Walzenabstands“ sowie wegen „Fehlens gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen nicht der Maschinenrichtlinie“.
Es ist von der Rechtsprechung schon seit langem anerkannt, dass sowohl der Betriebssport als auch der Hochschulsport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So geht es beim versicherten Betriebssport vor allem um den Ausgleich zur betrieblichen Arbeit, insbesondere durch regelmäßige sportliche Betätigungen, der Wettkampfcharakter darf nicht überwiegen (vgl. beispielsweise das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2005 – B 2 U 29/04 R –, sowie dazu Jung, die BG 2010, S. 143 f., und BPUVZ 2012, 590 f.).
+++ Gefahrenschutz in einer neuen Dimension +++ Richtige Sitzmöbel am Arbeitsplatz verringern die Folgen von Bewegungsmangel +++
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