DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-09 |
+++ Öffentlicher Gesundheitsdienst: Zahl der unbefristet Beschäftigten in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 um 14 % gestiegen +++ Urlaubszeit +++ Demografische Entwicklung +++ „Trügerisch schön – Verkehrswege im ländlichen Raum“ DVR/UK/BG-Schwerpunktaktion sensibilisiert für Gefahren auf Landstraßen +++ Vertrauen und Respekt als Basis für einen guten Start ins Berufsleben +++ BAuA zieht Bilanz zur Arbeit im zweiten Pandemiejahr +++ Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Gleissuizids +++ Unfallereignis war für die Entstehung der PTBS die wesentliche Ursache +++ Gefährliche Müdigkeit am Steuer +++ VISION ZERO Förderpreis verliehen +++
Anhang I Nr. 1.7 der EG-Maschinenrichtlinie enthält im Vergleich zu anderen europäischen Harmonisierungsrichtlinien recht detaillierte Vorgaben über Form und Inhalt von Warnhinweisen und Betriebsanleitungen. Sie müssen auch genau eingehalten werden – wenn man nicht Abmahnungen riskieren will wegen § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): „Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen“.
Pressen der Metallkaltver- und -bearbeitung sind Werkzeugmaschinen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial. Nach Angaben der DGUV wurden in den letzten zehn Jahren durchschnittlich etwa 1.800 Pressenunfälle pro Jahr erfasst. Darunter waren Unfälle mit schweren Gesundheitsschäden und auch einige tödliche. Diese Unfallzahlen stagnieren mit einer gewissen Streubreite auf diesem Niveau.
Wir sind keine Experten, haben uns aber aufgrund der Notwendigkeit, Akten und Archivmaterial umzuziehen, mit dem Thema intensiv auseinandersetzen müssen. Fast jedes große Unternehmen hat seine Unternehmensarchive. Dort sind Akten und Geschäftsbücher und auch Urkunden als traditionelles Schriftgut gelagert, aber auch Druckschriften, Berichte, Prospekte, Plakate, Listen, Chroniken, Werbematerial, Fotos, Dias, Filme, Bilder oder Karten sind dort je nach Archivart zu finden.
Im März 2022 ist ein Buch des Autors dieses Beitrags unter dem Titel „Gefahrstoffschutz – Grundlagen der betrieblichen Praxis“ beim Erich Schmidt Verlag erschienen. Der vorliegende Beitrag stellt eine angepasste Fassung eines Kapitels dieses Werks dar. Der betriebliche Praktiker im Arbeitsschutz sieht sich heute mit Grenzwerten aus unterschiedlichen Quellen für die inhalative Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz konfrontiert – nicht einfach für ihn, sich da zu orientieren.
Beschäftigte in haushaltsnahen Dienstleistungen wurden bislang gesellschaftlich wenig beachtet und wissenschaftlich kaum untersucht. Der Beitrag zeigt, weshalb und wie im Rahmen eines Forschungsprojektes der Fokus auf diese Gruppe gelegt wird, von welchen Rahmenbedingungen die Beschäftigung in haushaltsnahen Dienstleistungen gekennzeichnet ist und welche Erkenntnisse im Projekt bereits zu Arbeitsbedingungen, Belastungen und Ressourcen der Beschäftigten gewonnen werden konnten.
Seit dem ersten Auftreten von COVID-19 in Deutschland im Januar 2020 wurden hierzulande insgesamt 29.994.679 Infektionen registriert. Davon sind aktuell 27.906.500 Millionen Personen genesen im Sinne von nicht mehr ansteckend. Aber auch wenn diese Personen statistisch und rechtlich als genesen gelten, trifft es faktisch für einen Teil nicht zu: Sie leiden nach der eigentlichen COVID-19-Infektion an Folgesymptomen. Diese Langzeitfolgen rücken unter dem Begriff Long- bzw. Post-COVID zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.
Am 2. Juni 2013 wird ein Elektronikmarkt in Wittmund durch einen Brand stark beschädigt. In Presseberichten hieß es zunächst, ein Brandursachenermittler habe „zweifelsfrei“ festgestellt, Auslöser des Feuers sei ein Kurzschluss in einem Netzteil eines PC-Monitors in einem Büro. Die Versicherung ersetzte dem Marktbetreiber 3 Millionen Euro Schaden und beauftragte ein Sachverständigengutachten zur Schadensentstehung.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII vor allem die in einem Betrieb/einem Unternehmen beschäftigten Personen, also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Möglich ist aber auch nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII, wenn dies die Satzung eines Unfallversicherungsträgers ausdrücklich so vorsieht, der Unfallversicherungsschutz von „Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten“ – also von Besuchern jeder Art, auch wenn der Besuchszweck privat ist und der Aufenthalt nicht dem Interesse des Unternehmens dient.
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